Was ist zum Thema "Notruf" zu beachten?

Wichtige Informationen zum Thema „Notruf“
Als Errichter (Installateur) und Betreiber (Kunde) von Telekommunikations­anlagen sind Sie zur ungehinderten und vorrangigen Weiterleitung von Notrufen (Rufnummern 110 und 112) verpflichtet (Telekommunikations­gesetz § 108).
 
Berücksichtigen Sie daher unbedingt die folgenden Punkte:
 
  1. Damit dies zu jedem Zeitpunkt ohne spezielle Kenntnisse des Bedieners gegeben ist, dürfen die bereits eingetragenen Notrufnummern in der Telefonanlage nicht gelöscht werden. Ansonsten kann es zu einer Nicht- oder Falschwahl kommen!
  2. Des Weiteren muss die Funktion „Notruf hat Vorrang“ aktiviert bleiben.
  3. Bei den Auerswald Telefonanlagen COMpact 4000/5000(R)/5200(R)/5500(R) und COMmander 6000/6000R/6000RX ist das Löschen von gesetzlich vor­geschriebenen Notrufnummern ab der Firmware-Version 6.6 B nicht mehr möglich. Optional können Notrufnummern mit Amtzugangsziffer gewählt werden, damit interne Rufnummern beginnend mit „11“ genutzt werden können. Teilen Sie bei Auswahl dieses speziellen Betriebsfalles den Sachverhalt allen Nutzern der Telefonanlage mit und beschriften Sie alle angeschlossenen Telefone entsprechend, damit Sie nicht gegen § 108 Telekommunikationsgesetz verstoßen.
  4. Prüfen Sie ebenfalls, ob die Rufnummer 116117 (ärztlicher Bereitschafts­dienst) in der Telefonanlage bereits hinterlegt ist. Diese Rufnummer ist bei Neuinstallationen ebenfalls immer als Servicerufnummer einge­tragen. Bei älteren Systemen, bei denen es keine Servicerufnummern gibt, tragen Sie diese ebenfalls als Notrufnummer ein.
 
Hinweis: Verwenden Sie baldmöglichst die aktuelle Firmware-Version für Ihre Telefonanlage (COMpact 4000/5000(R)/5200R/5500(R) oder COMmander 6000/R/RX) und prüfen Sie bei älteren Systemen die eingetragenen Notrufnummern 110 und 112 sowie generell die ärztliche Bereitschaftsrufnummer 116117.